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Bibliotheksordnung der Gemeinde Fohnsdorf

  • Wesen und Zweck

    Die Bibliothek der Gemeinde Fohnsdorf und des ÖGB Fohnsdorf ist eine allgemeinbildende Leihbibliothek. Sie dient der Mehrung der Information sowie der sinnvollen Nutzung der Freizeit.
     

  • Benutzerkreis

    Die Bibliothek steht als Öfentliche Bibliothek grundsätzlich allen Personen zur Verfügung.
     

  • Anmeldung

    Die Anmeldung ist perönlich unter Vorlage eines Personalausweises mit Lichtbild vorzunehmen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhält jeder Biblitoheksbenützer einen Leseausweis, der nicht übertragbar ist und bei jedem Bibliotheksbesuch vorgewiesen werden muß.

    Der Verlust des Leseausweises ist im Interesse des Lesers zu melden. Ein Ersatzausweis kann nur für den Betrag von € 0,95 ausgestellt werden. Adressen- und Namensäderungen sind zu melden.

    Mit der Anmeldung erklär sich der Leser einverstanden, dass seine angegebenen Daten zu statistischen Zwecken EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden und die Entlehnverbuchung EDV-untersützt erfolgt.

    Der Leser anerkennt sinngemäß auch  die Verordnung 410 Bibliotheksordnung BGBl. 1979 Nr. 142.
     

  • Benützung

    Die Buchleihgebühr ist pro Buch und Woche in der Höhe von E 0,50 zu entrichten.

    Die Leihgebühr der Spiele und CD-ROMs beträgt pro Entlehnung und Woche E 0,95.

    Bei jedem Spiel ist eine Kaution zu hinterlegen. Wird das Spiel wieder vollständig zurückgebracht, bekommt der Entlehner die Kaution rückerstattet.
     

  • Enlehnung und Rückgabe

    Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung für einen weiteren Monat ist nach Ablauf der Entlehnfrist zu beantragen. Die Verlängerung der Leihfrist kann nur gewährt werden, wenn das betroffene Buch nicht vorbestellt ist. Muss der jeweilige Leser schriftlich erinnert oder zusätzlich gemahnt werden, so ist die jeweils gültige Postgebühr rückzuerstatten.
    Solange der Leser der Aufforderung nicht nachkommt, ist er von der weiteren Entlehnung gesperrt.
     

  • Besondere Bestimmungen
    Der Leser ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die Bücher mit Sorgfalt zu behandeln und vor Beschmutzung zu bewahren. Jeder Benutzer, der ein Buch beschädigt oder verliert, ist schadenersatzpflichtig.
     
  • Allfällige Änderungen bleiben der Bibliotheksleitung vorbehalten.

Fohnsdorf, am 10.1.2005

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Johann Straner